Stundungen der Leasingraten

Columbus Leasing GmbH
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Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen erreichten uns aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Eindämmungsversuche gegenüber dem „Corona-Virus“ und den damit verbundenen Absagen von Veranstaltungen und Messen, der Unterbrechung von Lieferketten etc. Anfragen betreffs Stundungen der Leasingraten.

Leider können wir, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, aufgrund des Insolvenzrechts keine Stundung gewähren. Der Bundesverband deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) versucht jedoch bei der Bundesregierung, Leasinggesellschaften das Stunden der Leasingraten zu ermöglichen. Bislang gibt es hierfür jedoch noch keine Grundlage. Solange dies so ist, können wir dem Wunsch nach Stundung nicht entsprechen.

Wir haben uns, um Ihnen anderweitig zu helfen, beim BDL informiert, welche Möglichkeiten von Überbrückungshilfen bestehen. In allen Bundesländern gibt es öffentliche Finanzierungsangebote, für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank, die Sie umgehend ansprechen sollten. Die Hausbank wendet sich dann an die Bürgschaftsbanken Ihres Bundeslandes, die bei Krediten bis zu 1,5 Mio. Euro bis zu 80% des Volumens absichern. 20% müssen in eigener Verantwortung der Hausbank abgesichert werden. Es sind weitere Förderprogramme, ein sogenannter „Schutzschild“ der Bundesregierung angekündigt, deren Inhalte und Voraussetzungen noch nicht genau bekannt sind. Allerdings wird das Programm der Unternehmerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgeweitet. Informationen hierzu finden Sie auf der deren Homepage www.kfw.de („KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen“)

Sinnvoll ist es, dass Sie Ihre gegenwärtige Situation sehr genau darlegen können!
Dazu gehört:

  • die Auflistung, welche Veranstaltung Ihnen gerade verloren gehen
  • welche Veranstaltungen Sie in den vergangenen Jahren hielten und
  • welche Einnahmen Sie in den nächsten Wochen ungefähr hätten erwarten können.
  • auch die Personalkosten, Versicherungen, Kreditverbindlichkeiten etc. müssen schlüssig aufgelistet sein.

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen die Seiten der jeweiligen Wirtschaftsministerien der Länder und der IHK.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Marschall
Geschäftsführer